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Statuten des Ausrittsordens der Korsaren der Galeere vom Lacus potamicus
Um grösseren Anreiz zum Besuch der Bodensee-Reyche zu schaffen und somit die schlaraffische Freundschaft zu fördern sowie aus Dankbarkeit für Einritte in ihr Reych hat die hohe PORTA ALPINA CONSTANTIAE – nach einer Stiftung ihres weiland Rt. Fürst Argu vom scharfen Schliff, den Ausrittorden der "Korsaren der Galeere vom Lacus potamicus" geschaffen.
§ 1 Jeder Schlaraffe kann Mitglied dieses Ausrittordens werden. Voraussetzung dafür ist, dass er Sippungen in zehn der nachfolgend genannten Colonien und Reyche besucht hat:
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Turicensis
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19
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Veltcuria
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114
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Gallia Helvetica
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153
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Dornbirna
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168
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Castrum Brigantium
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207
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Porta Alpina Constantiae
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267
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Imma Algoviae
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281
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Cambodunum
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287
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Insulinde im Bodensee
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332
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Welfia zue Buchhorn
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347
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Ad Villingam
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357
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Bey den Sieben Schwaben
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382
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Vitudurum
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397
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In Frundsbergs Mauern
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410
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Unter'm Mehlsack
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420
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Schlaraffen, welche nicht den vorgenannten Colonien und Reychen angehören, erfüllen die Bedingung für diese Auszeichnung nach Einritten in acht Reyche.
Die nächste Besuchsrunde kann erst begonnen werden, nachdem die Erkürung stattgefunden hat. Beim Besuch der Reyche ist eine bestimmte Reihen- oder Zeitabfolge nicht zu beachten.
§ 2 Der Orden kennt insgesamt folgende sieben (Steigerung)-Stufen: 1. Galeerist vom Lacus potamicus 2. Fährmann vom Lacus potamicus 3. Lotse vom Lacus potamicus 4. Schiffer vom Lacus potamicus 5. Pirat vom Lacus potamicus 6. Räuberhauptmann zur See vom Lacus potamicus 7. Galionsfigur vom Lacus potamicus
§ 3 Die Erkürung erfolgt grundsätzlich in einer Sippung der PORTA ALPINA CONSTANTIAE.
Es wird erwartet, dass der auszuzeichnende Schlaraffe zuvor eine kurze Fechsung vorträgt, die wenigstens einen losen Bezug zum Thema des Ordens hat, und diese nicht über 12 Zeilen in Vers-oder Prosaform auszudehnt. Als äusseres Zeichen der erreichten Würde wird der Orden (mit Titulgravur) überreicht, der entsprechende Titul, der stammrollenfähig ist, verliehen, und eine Urkund übergeben. Orden, Titul und Urkund sind taxfrei. Freudenbezeugungen werden nicht zurückgewiesen. Orden, Titul und Urkunde sind taxfrei. Freudenbezeugungen werden nicht zurückgewiesen.
§ 4 Der Nachweis für die Einritte der ersten Besuchsrunde wird mit den Eintragungen im Schlaraffenpass geführt. Danach bestätigt der Kantzler des jeweils besuchten Reyches den Einritt durch Siegel und Unterschrift in dem eigens auf den Namen des Schlaraffen ausgestellten Korsarenpass.
Diese (geänderten) Statuten des Ausrittsordens wurden in der Schlaraffiade vom 02.12. a.U. 140 und 04.11. a.U. 145 beschlossen. Die im Korsarenpass ausgedruckten Bedingungen werden damit ungültig.
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