Die Hausahnen der Porta Alpina Constantiae
 

Die Orden der Porta Alpina Constantiae
 

Hausorden

Ehe-Mil-Orden

Seehasen-Orden

Jungritter-Orden

Der Narrenschiffer-Orden der Schlaraffia Porta Alpina Constantiae
 

Stiftung Narrenschiffer-Orden der PAC
des Ritters Titio der Narrenschiffer

Zur bleibenden Erinnerung an den deutschen Dichter

Sebastian Brant geb. in Straßburg 1457, gest. ebenda am 10. Mai 1521

und an sein dichterisches Hauptwerk, das 1494 in Straßburg gedruckte "Narrenschiff" , in dem das uralte Motiv einer Vorstellung von den paradiesischen Zuständen der Urzeit als "Schluraffenland" parodiert erstmalig literarisch erscheint, stifte ich, der Ritter Titio der Narrenschiffer, den

Orden "Der Narrenschiffer"

gemäß den beigefügten Verleihungsbedingungen.

Gegeben auf der Seeburg zum Kranich am 15. des Lethemonds a.U. 127.

Bedingung für die Verleihung des Ordens "Der Narrenschiffer"

  • Der Orden zeigt das Narrenschiff vor dem Straßburger Münster als Bezug auf die Heimat des Dichters. Die Unterschrift nennt den Namen und die Lebensdaten sowie den Namen "Der Narrenschiffer". Getragen wird der Orden am Halsband in den Farben des Reyches: Rot-Schwarz-Weiß.
  • Der Orden gilt als Auszeichnung. Er kann nur an Schlaraffen vergeben werden, die einen Vortrag in Reim oder Prosa als eigene Fechsung vor der PAC halten. Ihr Inhalt soll der Erforschung der Geschichte und Tradition Schlaraffias dienen und sowohl Ernst als auch Humor erkennen lassen. Er kann auch der Kenntnisvertiefung des satirischen Hauptwerkes von Sebastian Brandt "Das Narrenschiff" dienen.
  • Die Verleihung erfolgt durch das hohe Ordenskapitul der PAC.

Ritter seiner Eigentlichkeit
 

Der Orden wird jeweils in der "eigentlich" dafür vorgesehenen Eigentlich-Sippung: Heiteres und literarisches Turney zum Thema, erstmals am 09. 02. a.U. 147, verliehen.

Bedingungen für das Turney: Mitmachen kann jeder Schlaraffe des Uhuversums, der eine eigene literarische Fabel in Prosa oder in Versen zum Thema Schlaraffia verfasst, in der dem Worte EIGENTLICH eine bedeutende Rolle beigemessen wird. Die Fechsungen (keine Vorträge) sind in schriftlicher Form spätestens eine Stunde vor Sippungsbeginn dem Wappen- und Adelsmarschall auszuhändigen. Dieser fertigt die Turneyfechsungsliste.
Vergeben wird der Orden jährlich an die Sassen (3 - 5), die die besten Fechsungen im Turney vorgetragen haben. Über die Vergabe entscheidet ein vom OK der Porta Alpina Constantiae an dem jeweiligen Abend zu benennendes Ordenskapitul, welches aus drei Sassen der Porta Alpina Constantiae und zwei Gastrecken besteht, die nicht auf der Turneyfechsungsliste vermerkt sind. Eine Fechsung darf nur einmal eingereicht und vorgetragen werden. Hierzu werden die eingereichten und vorgetragenen Fechsungen vom Kantzelar nach Sippungsschluss archiviert.
Der Orden ist eine Stiftung des Rt. HOT-Lein der Datenreyche.

Der Orden "Korsar der Galeere vom Lacus potamicus"
der Schlaraffia Porta Alpina Constantiae

Statuten des Ausrittsordens
der Korsaren der Galeere vom Lacus potamicus

Um grösseren Anreiz zum Besuch der Bodensee-Reyche zu schaffen und somit die schlaraffische Freundschaft zu fördern sowie aus Dankbarkeit für Einritte in ihr Reych hat die hohe PORTA ALPINA CONSTANTIAE – nach einer Stiftung ihres weiland Rt. Fürst Argu vom scharfen Schliff, den Ausrittorden der "Korsaren der Galeere vom Lacus potamicus" geschaffen.

§ 1
Jeder Schlaraffe kann Mitglied dieses Ausrittordens werden. Voraussetzung dafür ist, dass er Sippungen in zehn der nachfolgend genannten Colonien und Reyche besucht hat:

Turicensis

19

Veltcuria

114

Gallia Helvetica

153

Dornbirna

168

Castrum Brigantium

207

Porta Alpina Constantiae

267

Imma Algoviae

281

Cambodunum

287

Insulinde im Bodensee

332

Welfia zue Buchhorn

347

Ad Villingam

357

Bey den Sieben Schwaben

382

Vitudurum

397

In Frundsbergs Mauern

410

Unter'm Mehlsack

420

Schlaraffen, welche nicht den vorgenannten Colonien und Reychen angehören, erfüllen die Bedingung für diese Auszeichnung nach Einritten in acht Reyche.

Die nächste Besuchsrunde kann erst begonnen werden, nachdem die Erkürung stattgefunden hat. Beim Besuch der Reyche ist eine bestimmte Reihen- oder Zeitabfolge nicht zu beachten.

§ 2
Der Orden kennt insgesamt folgende sieben (Steigerung)-Stufen:
1. Galeerist vom Lacus potamicus
2. Fährmann vom Lacus potamicus
3. Lotse vom Lacus potamicus
4. Schiffer vom Lacus potamicus
5. Pirat vom Lacus potamicus
6. Räuberhauptmann zur See vom Lacus potamicus
7. Galionsfigur vom Lacus potamicus

§ 3
Die Erkürung erfolgt grundsätzlich in einer Sippung der PORTA ALPINA CONSTANTIAE.

Es wird erwartet, dass der auszuzeichnende Schlaraffe zuvor eine kurze Fechsung vorträgt, die wenigstens einen losen Bezug zum Thema des Ordens hat, und diese nicht über 12 Zeilen in Vers-oder Prosaform auszudehnt.
Als äusseres Zeichen der erreichten Würde wird der Orden (mit Titulgravur) überreicht, der entsprechende Titul, der stammrollenfähig ist, verliehen, und eine Urkund übergeben. Orden, Titul und Urkund sind taxfrei. Freudenbezeugungen werden nicht zurückgewiesen.
Orden, Titul und Urkunde sind taxfrei. Freudenbezeugungen werden nicht zurückgewiesen.

§ 4
Der Nachweis für die Einritte der ersten Besuchsrunde wird mit den Eintragungen im Schlaraffenpass geführt. Danach bestätigt der Kantzler des jeweils besuchten Reyches den Einritt durch Siegel und Unterschrift in dem eigens auf den Namen des Schlaraffen ausgestellten Korsarenpass.

Diese (geänderten) Statuten des Ausrittsordens wurden in der Schlaraffiade vom 02.12. a.U. 140 und
04.11. a.U. 145 beschlossen. Die im Korsarenpass ausgedruckten Bedingungen werden damit ungültig.

Rheintor-Ahnen
 

Die Ahnen wurden in 3 Versionen gestiftet:
Bronze, Silber und Gold



Die Ahnen sind eine Stiftung des Rt. Ehe-de (420).